Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit Fell und Federn
Einzelunternehmen
Salina In der Rieden
Schorfheidestraße 9a
16348 Wandlitz OT Zerpenschleuse
ergotherapie-naturgestuetzt.de
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von Mit Fell und Federn angebotenen Leistungen, insbesondere für tiergestützte Angebote, Ergotherapie, Gruppenangebote, Veranstaltungen, Teamevents, Wanderungen sowie individuelle Angebote für Einrichtungen und Kooperationspartner.
Abweichende Vereinbarungen können im jeweiligen Angebot oder Vertrag individuell getroffen werden. Diese gehen den vorliegenden AGB vor.
2. Vertragsschluss und Termine
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder mündliche Beauftragung bzw. durch die Bestätigung eines Angebots zustande.
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Dies gilt insbesondere für regelmäßig vereinbarte Termine, Jahresprogramme und gebuchte Einzelveranstaltungen.
3. Stornierung und Ausfall durch den Auftraggeber
Eine kostenfreie Stornierung ist grundsätzlich bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin möglich.
Bei einer Stornierung weniger als 14 Tage vor dem Termin können bis zu 50 % des vereinbarten Entgelts als Ausfallpauschale berechnet werden.
Bei einer Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen können bis zu 100 % des vereinbarten Entgelts als Ausfallpauschale berechnet werden.
Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ebenso bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.
Bereits erbrachte Leistungen sowie nachweislich angefallene und nicht mehr vermeidbare Kosten können unabhängig davon in Rechnung gestellt werden.
Die genannten Ausfallpauschalen stellen einen verbindlichen Rahmen dar. Im Einzelfall kann Mit Fell und Federn aus Kulanz ganz oder teilweise von der Berechnung absehen. Ein Anspruch auf eine solche Kulanzentscheidung besteht nicht.
4. Besondere Regelungen für Einrichtungen und Kooperationspartner
Für Angebote, die von Alten- und Pflegeheimen, sozialen Einrichtungen, Trägern, Unternehmen oder sonstigen Kooperationspartnern gebucht werden, können abweichende Storno- und Ausfallregelungen im jeweiligen Angebot vereinbart werden.
Insbesondere bei regelmäßig stattfindenden Angeboten und Jahresprogrammen werden die vereinbarten Termine verbindlich für den Auftraggeber reserviert. Die hierfür eingeplanten Zeiten werden entsprechend freigehalten und können in der Regel nicht kurzfristig anderweitig vergeben werden.
Sofern im jeweiligen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, gilt für die Absage einzelner Termine:
Bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin ist eine kostenfreie Absage möglich.
Bei einer Absage weniger als 14 Tage vor dem Termin können bis zu 50 % des vereinbarten Honorars als Ausfallpauschale berechnet werden.
Bei einer Absage weniger als 48 Stunden vor dem Termin sowie bei einem nicht wahrgenommenen Termin können bis zu 100 % des vereinbarten Honorars als Ausfallpauschale berechnet werden.
Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Kann ein abgesagter Termin nach vorheriger Absprache auf einen anderen Termin innerhalb eines angemessenen Zeitraums verschoben werden, kann auf die Berechnung einer Ausfallpauschale verzichtet werden. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.
Bei besonderen Situationen innerhalb einer Einrichtung, beispielsweise einem akuten Infektionsgeschehen, einer behördlichen Anordnung oder anderen Umständen, die eine Durchführung kurzfristig unmöglich oder nicht sinnvoll machen, wird nach Möglichkeit zunächst gemeinsam nach einer geeigneten Lösung oder einem Ersatztermin gesucht.
Mit Fell und Federn behält sich vor, in begründeten Einzelfällen aus Kulanz von den genannten Ausfallregelungen abzuweichen. Dabei können insbesondere die Gründe der Absage, die Möglichkeit einer anderweitigen Verwendung des reservierten Termins sowie die Möglichkeit eines Ersatztermins berücksichtigt werden. Eine solche Kulanzentscheidung erfolgt freiwillig und begründet keinen Anspruch für zukünftige Fälle.
5. Laufzeit und Kündigung bei Jahres- und Mehrfachangeboten
Bei regelmäßig stattfindenden Angeboten, insbesondere bei Jahresprogrammen, wird die jeweilige Vertragslaufzeit im Angebot oder Vertrag festgelegt.
Sofern ein Angebot für ein Kalenderjahr oder einen anderen bestimmten Zeitraum vereinbart wurde, werden die vereinbarten Termine für diesen Zeitraum verbindlich reserviert. Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten Laufzeit ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen bis zum vereinbarten Vertragsende nicht zumutbar ist.
Eine vorzeitige Beendigung aus anderen Gründen kann im gegenseitigen Einvernehmen vereinbart werden. Mit Fell und Federn behält sich dabei vor, im Einzelfall aus Kulanz einer vorzeitigen Beendigung zuzustimmen. Ein Anspruch auf eine solche Kulanzregelung besteht nicht.
Im Falle einer vorzeitigen Beendigung bleiben bereits erbrachte Leistungen sowie nachweislich entstandene und nicht mehr vermeidbare Kosten zu vergüten. Für bereits verbindlich reservierte, aber noch nicht durchgeführte Termine gelten ergänzend die vereinbarten Storno- und Ausfallregelungen.
Eine automatische Verlängerung eines Jahresprogramms findet nicht statt. Eine Fortführung für einen weiteren Zeitraum bedarf einer erneuten Vereinbarung.
6. Mitwirkung und persönliche Voraussetzungen
Die Teilnahme an den Angeboten erfolgt grundsätzlich eigenverantwortlich. Jede teilnehmende Person ist dafür verantwortlich, die eigene körperliche Verfassung einzuschätzen und auf persönliche Besonderheiten hinzuweisen, die für eine sichere Durchführung des Angebots relevant sein können.
Dazu gehören insbesondere:
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geeignete, wetterfeste und der Veranstaltung entsprechende Kleidung und Schuhe,
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bekannte Allergien oder Unverträglichkeiten, soweit diese für die sichere Durchführung des Angebots relevant sind, insbesondere gegenüber Tierhaaren, Federn, Gräsern, Pollen oder anderen in der natürlichen Umgebung vorkommenden Stoffen,
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eine bekannte Insektenstichallergie,
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Epilepsie oder andere Erkrankungen, soweit aufgrund dieser Erkrankungen für die sichere Durchführung oder für einen möglichen Notfall besondere Maßnahmen erforderlich sein können,
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körperliches Unwohlsein oder Beschwerden, die die eigene Sicherheit oder die Sicherheit anderer gefährden können.
Eine bekannte Insektenstichallergie ist vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung mitzuteilen, soweit dies für die sichere Durchführung relevant ist. Sofern ein Notfallmedikament mitgeführt wird, soll ebenfalls mitgeteilt werden, wo dieses im Notfall zu finden ist.
Auch eine bestehende Epilepsie ist vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung mitzuteilen, soweit dies für die sichere Durchführung oder eine angemessene Reaktion im Notfall erforderlich ist. Dies gilt unabhängig davon, ob bereits bei früheren Veranstaltungen ein entsprechender Hinweis erfolgt ist.
Körperliches Unwohlsein, Schwindel, Kreislaufbeschwerden, Schmerzen oder andere Beschwerden, die zu einer erhöhten Sturz-, Verletzungs- oder Unfallgefahr führen können, sind unverzüglich mitzuteilen. Insbesondere soll nicht abgewartet werden, bis eine akute Situation entsteht. Bei Schwindel beispielsweise sollte frühzeitig Bescheid gegeben und eine sichere Position eingenommen werden.
Bei teilnehmenden Personen, die aufgrund ihres Alters, einer Erkrankung oder einer Einschränkung nicht zuverlässig selbst Angaben zu relevanten gesundheitlichen Besonderheiten machen können, obliegt es der jeweils verantwortlichen Einrichtung bzw. Begleitperson, die für die sichere Durchführung erforderlichen Informationen vor Beginn des Angebots mitzuteilen.
Die Hinweise dienen ausschließlich der Sicherheit und einer angemessenen Gestaltung des Angebots. Erforderliche Anpassungen, Pausen oder der Ausschluss von einzelnen Aktivitäten können im Interesse der teilnehmenden Person und der Gruppe vorgenommen werden.
7. Absage durch Mit Fell und Federn
Sollte eine Leistung aufgrund von Krankheit, höherer Gewalt, außergewöhnlichen Wetterbedingungen, behördlichen Anordnungen oder aus Gründen des Tierwohls nicht durchgeführt werden können, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart.
Kann kein Ersatztermin angeboten werden, entstehen dem Auftraggeber für den ausgefallenen Termin keine Kosten.
8. Durchführung mit Tieren
Bei tiergestützten Angeboten steht das Wohl der eingesetzten Tiere an erster Stelle. Die Durchführung kann daher angepasst, verändert oder abgebrochen werden, wenn dies aus Gründen des Tierwohls, der Sicherheit oder des Gesundheitszustandes eines Tieres erforderlich ist.
Den Anweisungen von Mitarbeitenden von Mit Fell und Federn im Umgang mit den Tieren ist Folge zu leisten.
9. Wetter und äußere Bedingungen
Viele Angebote finden ganz oder teilweise im Freien statt. Die Durchführung kann bei Wetterbedingungen, die eine sichere Durchführung nicht ermöglichen, angepasst, verschoben oder abgesagt werden.
Eine Entscheidung über die Durchführung erfolgt unter Berücksichtigung der Sicherheit der teilnehmenden Personen, der Tiere und der örtlichen Gegebenheiten.
10. Haftung
Mit Fell und Federn haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet Mit Fell und Federn nur, soweit eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags wesentlich ist. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen, in denen eine gesetzlich zwingende Haftung besteht.
Die gesetzlichen Haftungsbestimmungen bleiben im Übrigen unberührt.
Die Verantwortung der teilnehmenden Personen bzw. der jeweils verantwortlichen Einrichtung oder Begleitperson für die Mitteilung sicherheitsrelevanter Informationen bleibt hiervon unberührt. Sie schränkt die gesetzlichen Pflichten von Mit Fell und Federn zur sicheren Durchführung der Angebote nicht ein.
11. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Rechnung vereinbarten Preise.
Bei regelmäßig stattfindenden Angeboten und Jahresprogrammen kann die Abrechnung monatlich, quartalsweise oder nach einer individuell vereinbarten Zahlungsweise erfolgen. Die konkrete Zahlungsweise wird im jeweiligen Angebot oder Vertrag festgelegt.
Sofern nicht anders vereinbart, werden regelmäßig stattfindende Leistungen nach Durchführung des jeweiligen Termins abgerechnet.
Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Mit Fell und Federn behält sich vor, bei ausstehenden Zahlungen die Durchführung weiterer Termine bis zum Ausgleich der offenen Forderungen auszusetzen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Bereits erbrachte Leistungen bleiben auch bei einer späteren vorzeitigen Beendigung eines Vertragsverhältnisses zahlungspflichtig.
Eine Änderung der vereinbarten Zahlungsweise kann im gegenseitigen Einvernehmen vereinbart werden.
12. Änderungen bei regelmäßig vereinbarten Angeboten
Bei regelmäßig stattfindenden Angeboten, insbesondere bei Jahresprogrammen, können einzelne Termine nach vorheriger Absprache verlegt werden.
Inhalt und Ablauf eines Angebots können in einem angemessenen Umfang angepasst werden, sofern dies aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, des Wetters, des Tierwohls oder organisatorischer Gründe erforderlich ist und der vereinbarte Leistungscharakter erhalten bleibt.
13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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